Vor der Inbetriebnahme bildet in der Regel der Schutz der Oberfläche gegenüber Fleckenbildnern und chemischen Aggressorien den Abschluss der Arbeiten. Es gibt zwar durchaus Situationen in der Industrie und Logistik, in denen auf einen Oberflächenschutz verzichtet werden kann. In den meisten Fällen jedoch ist ein passendes Oberflächenschutzkonzept, bestehend aus dem Schutzprodukt und dem darauf abgestimmten Reinigungsverfahren, unverzichtbar, um die Langlebigkeit zu sichern.
Die Erfahrung zeigt, dass dieser Schritt sehr bedeutsam für den gesamten Vergütungsprozess ist. Entsprechend sorgfältig sollte er durchgeführt werden. In Industrie und Handel können viele unterschiedliche Aggressoren wie z. B. saure oder alkalische Medien, Öle oder Fette auf den Boden einwirken. Diese gilt es zu bestimmen und entsprechend zu handeln. Der sicherste Weg ist, die Wirkung des jeweiligen Aggressors in einem Testverfahren zu ermitteln und die Erkenntnisse in eine verbindliche Reinigungs- und Pflegeanweisung einfließen zu lassen.
Für den Schutz der Oberfläche stehen grundsätzlich zwei Wege offen: die Versiegelung und die Imprägnierung.
Bei der Versiegelung wird ein Schutzfilm auf dem Boden gebildet, der die mineralische Oberfläche abdeckt. Zu beachten ist, dass hierdurch bei vielen Produkten die Wasserdampfdiffusionsfähigkeit deutlich beeinträchtig wird und sich die Farbgebung und der Glanz des Bodens deutlich ändern können.
Bei der Imprägnierung hingegen werden die Poren mit einem Produkt getränkt, dass funktionelle Gruppen zur Abwehr von Öl, Fett und Wasser enthält. Es bildet sich kein Schutzfilm, die Wasserdampfdiffusionsfähigkeit und die Optik des Bodens werden nicht beeinträchtigt.
Da eine allgemeingültige Empfehlung nicht gegeben werden kann, sollten über das Lastenheft die wesentlichen Punkte zum Anspruch an den Oberflächenschutz bereits in der Planungsphase geklärt worden sein, um die individuell passenden Systeme zu bestimmen.
Eine unsachgemäße Reinigung der Fläche führt unweigerlich zu Beschädigungen des Oberflächenschutzes und in letzter Konsequenz dann zur Beschädigung der Bodenoberfläche. Der Betreiber ist in der Verpflichtung, eine sachgemäße Reinigung einzuhalten. Beim Betrieb des Bodens ist daher wesentlich, dass sich an die vereinbarte Reinigungs- und Pflegeanweisung gehalten wird. Hier ist detailliert festgehalten, welche Reinigungsmaterialen (Chemie, Pads, Bürsten, etc.) verwendet werden dürfen und wie die Reinigung durchzuführen ist. Während die zu verwendenden Reinigungsmaterialien von dem eingesetzten Oberflächenschutzprodukt abhängen, werden Reinigungsverfahren und Reinigungsintervalle individuell auf den Schmutzabfall abgestimmt.
Am Ende der Bearbeitungskette steht vor der Dokumentation der Arbeiten noch die Prüfung der Rutschfestigkeit an: eine Prüfung auf einen R-Wert auf der „schiefen Ebene“ scheidet für eine Bestimmung aus, da sie nur im Labor durchgeführt werden kann. Als rechtssichere und sehr praktikable Lösung bietet sich der Einsatz mobiler Geräte an, mit denen der Reibbeiwert µ gemessen wird. Hierzu gibt es mittlerweile normierte Prüfverfahren, die gemäß DIN 51313 den Reibbeiwert µ mit entsprechenden Geräten (GMG 100 oder 200 der Firma GTE), messen. Der Reibbeiwert µ ist in der Norm tabellarisch erfasst und unterscheidet in „uneingeschränkt begeh- und befahrbare“ und solche, die besondere Maßnahmen bei Nässebeaufschlagung erfordern. Unbedingt zu beachten ist, dass eine Herleitung eines R-Wertes aus einem µ-Wert nicht zulässig ist. Somit sollte in der Ausschreibung bereits ein µ-Wert verwendet werden.
Der Oberflächenschutz, die Erstellung von Reinigungsanleitungen und der Themenbereich der nachhaltigen Unterhaltsreinigung gehören zu unseren Kernkompetenzen. Fordern Sie uns!